Die Volksbank im Münsterland eG ist eine Genossenschaft, deren Zweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder ist. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von gewählten Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jeder Vertreter hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Vertreter können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften wird das Vertreteramt durch die natürliche Person ausgeübt, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Die Volksbank im Münsterland eG verzeichnet derzeit mehr als 130.000 Mitglieder, die von 451 Vertretern vertreten werden.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder seine Stellvertreterin. Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.
Zur Vertreterversammlung können Sie sich nachfolgend informieren.