Die Volksbank Münsterland Nord eG ist eine Genossenschaft, deren Zweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder ist. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von gewählten Vertreter:innen der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jede/r Vertreter:in hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Vertreter:innen können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften wird das Vertreteramt durch die natürliche Person ausgeübt, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Die Volksbank Münsterland Nord eG verzeichnet derzeit mehr als 130.000 Mitglieder, die von 451 Vertreter:innen vertreten werden.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder seine Stellvertreterin (Versammlungsleiter:in). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.
Zur Vertreterversammlung können Sie sich nachfolgend informieren.