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Die fünf Vorstände der Volksbank im Münsterland eG

Unsere Organe und Gremien

Vorstand

Mission „Wir schaffen den Rahmen für ein erfolgreiches Heute & Morgen.“

Der Vorstand der Volksbank im Münsterland eG besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder haben ihren Sitz in der Hauptstelle in Münster und verantworten die Bereiche Vertrieb, Steuerung, Produktion und Überwachung. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation verpflichtet. Dabei achten die Vorstände untereinander auf eine zielgerichtete und interessengerechte Zusammenarbeit zur Wahrnehmung ihrer Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Die vielfältigen Leitungsaufgaben der Volksbank bestimmen die Geschäftsaktivitäten und deren angemessene Kontrolle und Überwachung.

Mitglieder des Vorstandes

Ein Portrait von Dietmar Dertwinkel

Dietmar Dertwinkel

Kontakt über Stefanie Schweifer

Telefon: 0251 5005-8273

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Vertriebsbank Süd

  • Privatkunden
  • Private Banking
  • Treasury
  • Regionalmarkt Süd
  • Business Development
  • Volksbank Finanzberatung Münsterland GmbH
Ein Portrait von Jürgen Feistmann

Jürgen Feistmann

Kontakt über Klaudia Weßeler

Telefon: 0251 5005-9104

E-Mail schreiben

Vertriebsbank Nord

  • Firmenkunden
  • Immobilienmanagement
  • Regionalmarkt Nord
  • Immobilien
    • Volksbank Immobilien Münsterland GmbH
    • IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH
    • Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH
    • Volksbank Immobilien GmbH (Hausverwaltung)
Ein Portrait von Thomas Schmidt

Thomas Schmidt

Kontakt über Gabriele Erdmann und Maria Versmold

Telefon: 02581 57-403/02581 57-248

E-Mail schreiben

Vertriebsbank Ost

  • Regionalmarkt Ost
  • Firmenkundengeschäft Ost
Ein Portrait von Friedhelm Beuse

Friedhelm Beuse

Kontakt über Nicole Koch

Telefon: 0251 5005-5010

E-Mail schreiben

Steuerungsbank

  • Organisation
  • Personal
  • Unternehmenssteuerung
  • Vorstandsstab
Ein Portrait von Andreas Hartmann

Andreas Hartmann

Kontakt über Nicole Koch

Telefon: 0251 5005-5010

E-Mail schreiben

Produktions- und Überwachungsbank

  • Marktfolge
  • Interne Revision
  • Recht & Compliance
  • Beauftragtenwesen

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsrat - Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter

  • Wolfgang Scheiper | Vorsitzender Aufsichtsrat | Steinfurt | Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Elisabeth Schwering | 
    1. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende | Münster | Rechtsanwältin
  • Dirk Holterdorf | 2. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Oelde | geschäftsführender Gesellschafter, Verleger
  • Hubertus Bange | Nordwalde | Rechtsanwalt und Notar
  • Josef Brockhausen | Everswinkel | Landwirt
  • Christian Budt | Ahlen | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Stephanie Claas | Harsewinkel | (Bankkauffrau) / selbst. Kauffrau
  • Sabine Deckenbrock | Münster | Geschäftsführerin
  • Bertram Hagenkötter | Herzebrock-Clarholz | praktischer Betriebswirt, kaufm. Angestellter
  • Markus Köster | Münster | Dipl. Ingenieur, Geschäftsführer, Handwerksunternehmer
  • Anne Lehrter | Ibbenbüren | Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Jörn Littkemann | Emsdetten | Professor für Betriebswirtschaftslehre
  • Dr. Reinhild Lohmann | Münster | Apothekerin und Coach
  • Robert Schröder | Beckum | selbst. Dipl. Bauingenieur und Dachdeckermeister
  • Peter Smania | Münster | Steuerberater
  • Matthias Spengler | Münster | Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Paul Wessing | Steinfurt | Rechtsanwalt
  • Doris Wieschemeyer | Hörstel | Steuerfachwirtin und Landwirtin

Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter

  • Peter Berning | Greven | Privatkundenberater
  • Fabian Elfering | Oelde | Firmenkundenbetreuer
  • Benedikt Greiwe | Hörstel und Riesenbeck | Filialleiter
  • Dirk Möller | Verwaltung Ennigerloh | Betriebsorganisation 
  • Markus Schmidt | Verwaltung Telgte |
    stv. Betriebsratsvorsitzender
  • Oliver Schräder | Verwaltung Rheine | Kreditsachbearbeiter
  • Mareike Nißler | Borghorst | Firmenkundenbetreuerin
  • Maurice Stiemer | Oelde | Firmenkundenbetreuer
  • Ruth Wissing-Stegemann | Verwaltung Rheine | Betriebsratsvorsitzende

Vertreterversammlung

Die Volksbank im Münsterland eG ist eine Genossenschaft zur wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Vertreterversammlung beschließt über Angelegenheiten gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung.

Die Mitgliederrechte werden von gewählten Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jeder Vertreter hat eine nicht übertragbare Stimme. Das Amt können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen ausüben. Juristische Personen oder Personengesellschaften können eine zur gesetzlichen Vertretung befugte natürliche Person wählen lassen. Die Volksbank im Münsterland eG hat über 185.000 Mitglieder, die von 371 Vertreterinnen und Vertretern repräsentiert werden.

Die Vertreterversammlung wird vom Vorstand oder Aufsichtsrat unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Form der Versammlung einberufen. Den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende oder dessen Stellvertreter. Einzelheiten regelt die Satzung.

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird –unter Berücksichtigung des Drittelbeteiligungsgesetzes zur Vertretung der Arbeitnehmer  – aus ihrer Mitte gewählt.

Wichtige Informationen zur Vertreterversammlung

Bekanntmachung zur Vertreterversammlung 2026
  • Die gewählten Vertreter der Volksbank im Münsterland eG sind zur ordentlichen Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2025 am Mittwoch, den 17. Juni 2026 eingeladen.

    Die Einladung ist mit Versand am 27. Mai 2026 unter Anführung der Tagesordnung und Anlagen satzungs- und fristgemäß erfolgt. Die Bekanntmachung der Tagesordnung zur Vertreterversammlung gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft fand taggleich statt.

    Tagesordnung:

    TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung

    TOP 2 | Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025 und Ausblick, Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichts 2025 sowie Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses 2025

    TOP 3 | Berichte des Aufsichtsrates

    a) Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025

    b) Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

    c) Beratung des Prüfungsberichts und Beschlussfassung über den Umfang seiner Bekanntgabe sowie mögliche weitere Beschlussfassungen zum Prüfungsbericht

    TOP 4 | Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und über die Verwendung des Jahresüberschusses 2025

    TOP 5 | Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025

    a) der Mitglieder des Vorstandes

    b) der Mitglieder des Aufsichtsrates

    TOP 6 | Beratung und Beschlussfassung über die Verschmelzung der IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH mit Sitz in Münster und der Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH mit Sitz in Münster auf die Volksbank im Münsterland eG mit Sitz in Münster

    a) Information über den vorgesehenen Zusammenschluss der IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH mit Sitz in Münster und der Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH mit Sitz in Münster mit der Volksbank im Münsterland eG mit Sitz in Münster und Erläuterung des gemäß § 4 Abs. 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) erstellten Entwurfs des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2026

    b) Verlesen des Prüfungsgutachtens des Genoverbandes e.V. gemäß § 81 Abs. 1 UmwG für die Volksbank im Münsterland eG

    c) Aussprache

    d) Beschlussfassung über die Verschmelzung der IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH mit Sitz in Münster und der Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH mit Sitz in Münster als übertragende Rechtsträger zur Aufnahme durch die Volksbank im Münsterland eG mit Sitz in Münster als übernehmender Rechtsträger sowie Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2026 gemäß §§ 84, 13 UmwG

    TOP 7 | Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderungen gemäß der Anlage 2 der Einladung

    TOP 8 | Verschiedenes

     

    Vom Tag der Einberufung der Vertreterversammlung an liegen bis einschließlich zum Tag der Vertreterversammlung am 17. Juni 2026 gemäß § 82 Abs. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) folgende Unterlagen zur Einsichtnahme für die Mitglieder in den nachstehend benannten Geschäftsräumen der Genossenschaft aus, welche die beabsichtigte Verschmelzung der IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH mit Sitz in Münster und der Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH mit Sitz in Münster auf die Volksbank im Münsterland eG mit Sitz in Münster betreffen:

    1. Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2026
    2. Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) der IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH mit Sitz in Münster und der Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH mit Sitz in Münster sowie der Volksbank im Münsterland eG mit Sitz in Münster
    3. Prüfungsgutachten des Genoverbandes e.V. gemäß § 81 Abs. 1 UmwG

    Die Unterlagen werden in folgenden Geschäftsräumen der Volksbank im Münsterland eG zur Einsichtnahme für die Mitglieder der Genossenschaft bereitgehalten:

    • Filiale Münster, Alter Steinweg 47, 48143 Münster
    • Niederlassung Rheine, Matthiasstraße 30, 48431 Rheine
    • Niederlassung Warendorf, Münsterstraße 34, 48231 Warendorf

    Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht während der üblichen Geschäftszeiten. Die Filiale Münster ist tagsüber durchgehend geöffnet ohne Schließungszeit im Mittag.

  •  vormittagsnachmittags
    Montag

    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Dienstag

    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Mittwoch

    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Donnerstag

    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    -
Bekanntmachung der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter
Informationen zur Wahl zur Vertreterversammlung
  • Wahl zur Vertreterversammlung

    Die Volksbank im Münsterland eG gehört mehr als 185.000 Mitgliedern. Die Teilhaberschaft und das damit zusammenhängende Mitbestimmungsrecht gehören zum genossenschaftlichen Gedanken, der allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Volksbank auch aktiv mitgestalten. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme und kann auch selbst gewählt werden. Die Mitglieder wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter, sie bestimmen so aktiv mit, wohin sich ihre Volksbank im Münsterland entwickelt. Die Wahl zur Vertreterversammlung findet turnusmäßig alle vier Jahre statt. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 140 Jahren mit Leben.

    Die nächste Wahl zur Vertreterversammlung steht satzungsgemäß nach der Vertreterversammlung 2029 an.

    Volksbank im Münsterland eG
    Der Vorstand

Rechte und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern
    • Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
    • Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
    • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
    • Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
    • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
    • Beschlussfassung von Satzungsänderungen

    Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl finden Sie auch in unserer Satzung und Wahlordnung.

    Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Volksbank im Münsterland eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind. Minderjährige Kunden können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.

  • Satzung Volksbank im Münsterland eG

    241 KB

  • Wahlordnung Volksbank im Münsterland eG

    171 KB