Der Vorstand Ihrer Volksbank im Münsterland eG besteht aus sechs Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder haben ihren Sitz in der Hauptstelle in Münster und verantworten die Bereiche Vertrieb, Steuerung, Produktion und Überwachung. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation verpflichtet. Dabei achten die Vorstände untereinander auf eine zielgerichtete und interessengerechte Zusammenarbeit zur Wahrnehmung ihrer Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Die vielfältigen Leitungsaufgaben unserer Volksbank bestimmen die Geschäftsaktivitäten und deren angemessene Kontrolle und Überwachung.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand
Mission „Wir schaffen den Rahmen für ein erfolgreiches Heute & Morgen.“
Mitglieder des Vorstandes
Jürgen Feistmann
Vertrieb I
- Firmenkunden
- Vertrieb Region Nord
- Baumanagement
- Immobiliengeschäft
Kontakt über:
Klaudia Hermeling
Telefon: 0251 5005-9104
klaudia.hermeling@vbml.de
Dietmar Dertwinkel
Vertrieb II
- Privatkunden
- Private Banking
- Treasury
- Vertrieb Region Süd
- Marke & Kommunikation
- Retailstrategie
Kontakt über:
Stefanie Schweifer
Telefon: 0251 5005-8273
stefanie.schweifer@vbml.de
Thomas Schmidt
Vertrieb III
- Firmenkundengeschäft Ost
- Vertrieb Region Ost
Kontakt über:
Gabriele Erdmann
Telefon: 02581 57-403
gabriele.erdmann@vbml.de
Maria Versmold
Telefon: 02581 57-215
maria.versmold@vbml.de
Martin Weber
Vertrieb III
- Firmenkundengeschäft Ost
- Vertrieb Region Ost
Kontakt über:
Gabriele Erdmann
Telefon: 02581 57-403
gabriele.erdmann@vbml.de
Maria Versmold
Telefon: 02581 57-215
maria.versmold@vbml.de
Friedhelm Beuse
Steuerung
- Organisation
- Personal
- Unternehmenssteuerung
- Vorstandsstab
Kontakt über:
Nicole Koch
Telefon: 0251 5005-5010
nicole.koch@vbml.de
Andreas Hartmann
Produktion und Überwachung
- Marktfolge
- Interne Revision
- Recht & Compliance
- Beauftragtenwesen
Kontakt über:
Nicole Koch
Telefon: 0251 5005-5010
nicole.koch@vbml.de
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsrat - Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter
Wolfgang Scheiper
Vorsitzender Aufsichtsrat
Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Steinfurt
- Elisabeth Schwering | 1. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende | Münster | Rechtsanwältin
- Dirk Holterdorf | 2. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Oelde | geschäftsführender Gesellschafter, Verleger
- Hubertus Bange | Nordwalde | Rechtsanwalt und Notar
- Josef Brockhausen | Everswinkel | Landwirt
- Christian Budt | Ahlen | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Stephanie Claas | Harsewinkel | (Bankkauffrau) / selbst. Kauffrau
- Sabine Deckenbrock | Münster | Geschäftsführerin
- Bertram Hagenkötter | Herzebrock-Clarholz | praktischer Betriebswirt, kaufm. Angestellter
- Markus Köster | Münster | Dipl. Ingenieur, Geschäftsführer, Handwerksunternehmer
- Anne Lehrter | Ibbenbüren | Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Jörn Littkemann | Emsdetten | Professor für Betriebswirtschaftslehre
- Dr. Reinhild Lohmann | Münster | Apothekerin und Coach
- Robert Schröder | Beckum | selbst. Dipl. Bauingenieur und Dachdeckermeister
- Peter Smania | Münster | Steuerberater
- Matthias Spengler | Münster | Rechtsanwalt und Notar
- Dr. Paul Wessing | Steinfurt | Rechtsanwalt
- Doris Wieschemeyer | Hörstel | Steuerfachwirtin und Landwirtin
Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter
- Peter Berning | Greven | Privatkundenberater
- Benedikt Greiwe | Hörstel und Riesenbeck | Filialleiter
- Markus Schmidt | Verwaltung Telgte | stv. Betriebsratsvorsitzender
- Oliver Schräder | Verwaltung Rheine | Kreditsachbearbeiter
- Mareike Schütze | Borghorst | Firmenkundenbetreuerin
- Ruth Wissing-Stegemann | Verwaltung Rheine | Betriebsratsvorsitzende
- n.n.
- n.n.
- n.n.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Die Volksbank im Münsterland eG ist eine Genossenschaft, deren Zweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder ist. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von gewählten Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Ihnen steht eine Stimme zu, die nicht übertragbar ist. Das Amt können können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen ausüben. Ist das Mitglied eine juristische Person oder Personengesellschaft, kann eine natürliche Person, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist, in das Amt gewählt werden. Die Volksbank im Münsterland eG verzeichnet derzeit mehr als 185.000 Mitglieder, die im Anschluss an die Vertreter-Ergänzugswahl von 643 Vertreterinnen und Vertretern repräsentiert werden.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder seine Stellvertreterin (Versammlungsleiter). Einzelheiten regelt die Satzung.
Rechte und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern
- Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
- Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
- Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
- Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Beschlussfassung von Satzungsänderungen
Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl finden Sie auch in unserer Satzung und Wahlordnung:
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Volksbank im Münsterland eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind. Minderjährige Kunden können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.
Wahl zur Vertreterversammlung
Die Volksbank im Münsterland gehört mehr als 185.000 Mitgliedern. Die Teilhaberschaft und das damit zusammenhängende Mitbestimmungsrecht gehören zum genossenschaftlichen Gedanken, der allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Volksbank auch aktiv mitgestalten. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme und kann auch selbst gewählt werden. Die Mitglieder wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter, sie bestimmen so aktiv mit, wohin sich ihre Volksbank im Münsterland entwickelt. Die Wahl zur Vertreterversammlung findet turnusmäßig alle vier Jahre statt. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 140 Jahren mit Leben.
Die nächste Wahl zur Vertreterversammlung steht satzungsgemäß nach der Vertreterversammlung 2025 an.
Volksbank im Münsterland eG
Der Vorstand
Vertreterversammlung 2024
Die Vertreter der Volksbank im Münsterland eG sind zur ordentlichen Vertreterversammlung 2024 am Mittwoch, den 12. Juni 2024 eingeladen.