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Die sechs Vorstände der Volksbank im Münsterland eG

Unsere Organe und Gremien

Vorstand

Mission „Wir schaffen den Rahmen für ein erfolgreiches Heute & Morgen.“

Der Vorstand der Volksbank im Münsterland eG besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder haben ihren Sitz in der Hauptstelle in Münster und verantworten die Bereiche Vertrieb, Steuerung, Produktion und Überwachung. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation verpflichtet. Dabei achten die Vorstände untereinander auf eine zielgerichtete und interessengerechte Zusammenarbeit zur Wahrnehmung ihrer Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Die vielfältigen Leitungsaufgaben der Volksbank bestimmen die Geschäftsaktivitäten und deren angemessene Kontrolle und Überwachung.

Mitglieder des Vorstandes

Vertriebsbank Süd

  • Privatkunden
  • Private Banking
  • Treasury
  • Regionalmarkt Süd
  • Business Development
  • Volksbank Finanzberatung Münsterland GmbH

Vertriebsbank Nord

  • Firmenkunden
  • Immobilienmanagement
  • Regionalmarkt Nord
  • Immobilien
    • Volksbank Immobilien Münsterland GmbH
    • IWM Immobilien-Werte-Münsterland GmbH
    • Grundstücksgesellschaft Volksbank Münsterland GmbH
    • Volksbank Immobilien GmbH (Hausverwaltung)

Vertriebsbank Ost

  • Regionalmarkt Ost
  • Firmenkundengeschäft Ost

Steuerungsbank

  • Organisation
  • Personal
  • Unternehmenssteuerung
  • Vorstandsstab

Produktions- und Überwachungsbank

  • Marktfolge
  • Interne Revision
  • Recht & Compliance
  • Beauftragtenwesen

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsrat - Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter

  • Wolfgang Scheiper | Vorsitzender Aufsichtsrat | Steinfurt | Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Elisabeth Schwering | 1. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende | Münster | Rechtsanwältin
  • Dirk Holterdorf | 2. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender | Oelde | geschäftsführender Gesellschafter, Verleger
  • Hubertus Bange | Nordwalde | Rechtsanwalt und Notar
  • Josef Brockhausen | Everswinkel | Landwirt
  • Christian Budt | Ahlen | Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Stephanie Claas | Harsewinkel | (Bankkauffrau) / selbst. Kauffrau
  • Sabine Deckenbrock | Münster | Geschäftsführerin
  • Bertram Hagenkötter | Herzebrock-Clarholz | praktischer Betriebswirt, kaufm. Angestellter
  • Markus Köster | Münster | Dipl. Ingenieur, Geschäftsführer, Handwerksunternehmer
  • Anne Lehrter | Ibbenbüren | Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Jörn Littkemann | Emsdetten | Professor für Betriebswirtschaftslehre
  • Dr. Reinhild Lohmann | Münster | Apothekerin und Coach
  • Robert Schröder | Beckum | selbst. Dipl. Bauingenieur und Dachdeckermeister
  • Peter Smania | Münster | Steuerberater
  • Matthias Spengler | Münster | Rechtsanwalt und Notar
  • Dr. Paul Wessing | Steinfurt | Rechtsanwalt
  • Doris Wieschemeyer | Hörstel | Steuerfachwirtin und Landwirtin

Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter

  • Peter Berning | Greven | Privatkundenberater
  • Fabian Elfering | Oelde | Firmenkundenbetreuer
  • Benedikt Greiwe | Hörstel und Riesenbeck | Filialleiter
  • Dirk Möller | Verwaltung Ennigerloh | Betriebsorganisation 
  • Markus Schmidt | Verwaltung Telgte | stv. Betriebsratsvorsitzender
  • Oliver Schräder | Verwaltung Rheine | Kreditsachbearbeiter
  • Mareike Nißler | Borghorst | Firmenkundenbetreuerin
  • Maurice Stiemer | Oelde | Firmenkundenbetreuer
  • Ruth Wissing-Stegemann | Verwaltung Rheine | Betriebsratsvorsitzende

Vertreterversammlung

Die Volksbank im Münsterland eG ist eine Genossenschaft zur wirtschaftlichen Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Vertreterversammlung beschließt über Angelegenheiten gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung.

Die Mitgliederrechte werden von gewählten Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jeder Vertreter hat eine nicht übertragbare Stimme. Das Amt können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen ausüben. Juristische Personen oder Personengesellschaften können eine zur gesetzlichen Vertretung befugte natürliche Person wählen lassen. Die Volksbank im Münsterland eG hat über 185.000 Mitglieder, die von 643 Vertreterinnen und Vertretern repräsentiert werden.

Die Vertreterversammlung wird vom Vorstand oder Aufsichtsrat unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Aufsichtsratsvorsitzende oder seine Stellvertreterin. Einzelheiten regelt die Satzung.

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Wichtige Informationen zur Vertreterversammlung

Vertreterversammlung 2025
  • Die Vertrerer der Volksbank im Münsterland eG sind zur ordentlichen

    Vertreterversammlung 2025 am Mittwoch, den 11. Juni 2025 eingeladen.

    (Die Einladung mit der Tagesordnung und dem Jahresbericht 2024 wurde am 21. Mai 2025 versandt und sind unter Wahrung der satzungmäßigen Frist mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen. Die Tagesordnung der Vertreterversammlung wurde gemäß § 28 Abs. 3 der Satzung allen Mitgliedern durch Veröffentlichung im Internet am 21. Mai 2025 unter der Adresse der Genossenschaft bekannt gemacht.)

    Tagesordnung

    TOP 1 | Eröffnung und Begrüßung

    TOP 2 | Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024 und Ausblick

    TOP 3 | Berichte des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2024

    • Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
    • Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung sowie Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

    TOP 4 | Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes

    TOP 5 | Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024

    TOP 6 | Beschlussfassung über die Entlastung

    • der Mitglieder des Vorstandes
    • der Mitglieder des Aufsichtsrates

    TOP 7 | Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderungen gemäß der Anlage 2 der Einladung

    TOP 8 | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Wahlordnung gemäß der Anlage 3 der Einladung

    TOP 9 | Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses und Erläuterungen zur turnusmäßigen Wahl der Vertreter in 2025

    TOP 10 | Verschiedenes

Wahl zur Vertreterversammlung
  • Wahl zur Vertreterversammlung

    Die Volksbank im Münsterland gehört mehr als 185.000 Mitgliedern. Die Teilhaberschaft und das damit zusammenhängende Mitbestimmungsrecht gehören zum genossenschaftlichen Gedanken, der allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Volksbank auch aktiv mitgestalten. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme und kann auch selbst gewählt werden. Die Mitglieder wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter, sie bestimmen so aktiv mit, wohin sich ihre Volksbank im Münsterland entwickelt. Die Wahl zur Vertreterversammlung findet turnusmäßig alle vier Jahre statt. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 140 Jahren mit Leben.

    Die nächste Wahl zur Vertreterversammlung steht satzungsgemäß nach der Vertreterversammlung 2025 an.

    Volksbank im Münsterland eG
    Der Vorstand

Rechte und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern
    • Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
    • Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
    • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
    • Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
    • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
    • Beschlussfassung von Satzungsänderungen

    Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertreterinnen und Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl finden Sie auch in unserer Satzung und Wahlordnung:

    Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Volksbank im Münsterland eG, die bis zum Tag der Wahl in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind. Minderjährige Kunden können ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben.