Am 28. November 2024 findet die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung der Volksbank im Münsterland eG statt. An diesem Tag können sämtliche wahlberechtigten Mitglieder der ehemaligen Volksbank eG, Warendorf, dies sind solche, die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Mitglied sind, an folgenden Orten zu den nachbenannten Zeiten ihre Stimme abgeben:
28. November 2024
während der Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
• Kompetenzcenter Ahlen, Weststraße 72-74, 59227 Ahlen
• Kompetenzcenter Ennigerloh, Alleestraße 22, 59320 Ennigerloh
• Kompetenzcenter Harsewinkel, Gütersloher Str. 21, 33428 Harsewinkel
• Kompetenzcenter Oelde, Ruggestraße 6-8, 59302 Oelde
• Kompetenzcenter Warendorf, Münsterstraße 34, 48231 Warendorf
Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 24. Oktober 2024 für die Dauer bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeiten in folgenden Geschäftsräumen der Volksbank im Münsterland eG zur Einsicht durch die Mitglieder aus:
• Kompetenzcenter Ahlen, Weststraße 72-74, 59227 Ahlen
• Filiale Ahlen, Rottmannstr. 30, 59229 Ahlen
• Filiale Beelen, Neumühlenstr. 1, 48361 Beelen
• Filiale Clarholz, Holzhofstr. 5, 33442 Herzebrock-Clarholz
• Kompetenzcenter Ennigerloh, Alleestraße 22, 59320 Ennigerloh
• Kompetenzcenter Harsewinkel, Gütersloher Str. 21, 33428 Harsewinkel
• Filiale Neubeckum, Hauptstr. 23, 59269 Beckum
• Kompetenzcenter Oelde, Ruggestraße 6-8, 59302 Oelde
• Filiale Sassenberg, Von-Galen-Str. 17-19, 48336 Sassenberg
• Kompetenzcenter Warendorf, Münsterstraße 34, 48231 Warendorf
Die Wahlliste enthält die Namen und Kontaktdaten der Kandidatinnen und Kandidaten für das Vertreter- und Ersatzvertreteramt.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, also spätestens bis einschließlich 07. November 2024, beim Wahlausschuss unter der Anschrift der Volksbank im Münsterland eG eingereicht werden. Diese Listen müssen 192 wählbare Vertreterinnen und Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreterinnen und -vertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern der ehemaligen Volksbank eG unterzeichnet sein (§ 3 der Wahlordnung). Dabei kann ein Mitglied nur auf einer Liste kandidieren. Wahlberechtigt sind nur die Mitglieder der ehemaligen Volksbank eG, Warendorf. Gewählt werden können ebenfalls nur die Mitglieder der ehemaligen Volksbank eG, Warendorf.
In Ergänzung zur Stimmabgabe in Präsenz hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 30. September 2024 die alternative Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl beschlossen. Die Unterlagen hierzu können wahlberechtigte Mitglieder ab sofort beim Wahlausschuss der Volksbank im Münsterland eG, vorzugsweise über nachstehenden Link, anfordern.
Münster, 24. Oktober 2024
Volksbank im Münsterland eG
Für den Wahlausschuss