Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Die Volksbank im Münsterland eG unterliegt seit dem 1. Januar 2024 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken haben wir einen risikobasierten Prozess eingerichtet. Dazu gehören Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, eine Grundsatzerklärung sowie ein Beschwerdeverfahren.
Unser Vorgehen erfasst den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Risiken oder Pflichtverletzungen bei mittelbaren Zulieferern vor, beziehen wir auch diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein.