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Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Die Volksbank im Münsterland eG unterliegt seit dem 1. Januar 2024 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken haben wir einen risikobasierten Prozess eingerichtet. Dazu gehören Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, eine Grundsatzerklärung sowie ein Beschwerdeverfahren.

Unser Vorgehen erfasst den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Risiken oder Pflichtverletzungen bei mittelbaren Zulieferern vor, beziehen wir auch diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein. 

Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

In unserer Grundsatzerklärung beschreiben wir unser Menschenrechtsverständnis, unsere Verfahren und die Erwartungen an Beschäftigte und Geschäftspartner. Dabei beziehen wir uns insbesondere auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und die Prinzipien des UN Global Compact.

 

Wir lehnen Diskriminierung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel ab. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Werden Risiken oder Pflichtverletzungen festgestellt, bewerten wir den Sachverhalt und leiten angemessene weitere Schritte ein.

Grundsatzerklärung Menschenrechte (PDF)

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Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Wir möchten sicherstellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit eingehalten werden. Deshalb haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entspricht und eine vertrauliche sowie transparente Bearbeitung gewährleistet.

Über unser Online-Kontaktformular können Sie uns jederzeit Hinweise zu möglichen Risiken oder Verstößen melden – sei es im Zusammenhang mit unserer Bank, unseren Lieferketten oder unseren Mitarbeitenden. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft, denn Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltauflagen können nicht nur uns, sondern auch der Gesellschaft erheblich schaden.

Unsere digitale Plattform ermöglicht eine sichere und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und den zuständigen Stellen. Wir ermutigen ausdrücklich sowohl Mitarbeitende als auch externe Personen, uns bei Verdachtsfällen zu informieren. Ihr Anliegen behandeln wir vertrauensvoll und verantwortungsbewusst.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen an Lieferanten

Für die von unserer Lieferantenrichtlinie erfassten Geschäftspartner haben wir Mindestanforderungen festgelegt. Sie betreffen insbesondere Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Korruptionsprävention.

Die Richtlinie kann Bestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung werden und räumt der Bank ein Recht zur Überprüfung der vereinbarten Anforderungen ein. Sie ist eine Maßnahme unseres risikobasierten Lieferantenmanagements.

Lieferrantenrichtlinie

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Berichte zu Menschenrechten und Lieferketten

In unseren veröffentlichten Berichten beschreiben wir die für den jeweiligen Berichtszeitraum maßgeblichen Prozesse und Maßnahmen. Berichtsgrundlage, Zeitraum und Umfang einer externen Prüfung werden im jeweiligen Dokument ausgewiesen.