Durch perfide Betrugsmaschen werden Bürgerinnen und Bürger verunsichert und geschädigt.
Fast täglich finden sich in den E-Mail-Postfächern vieler Bürgerinnen und Bürger E-Mails mit betrügerischem Hintergrund. Diese sogenannten Phishing-Mails tragen oftmals Absender von Banken mit deren Logos, um die Echtheit zu dokumentieren. In der Regel handelt es sich dabei um plumpe Fälschungen oder Kopien. In diesen Mails wird Kunden vorgegaukelt, dass etwas mit ihren Konten nicht stimme, Kredit- oder Bankkarten abgelaufen seien, das neue Online-Banking initialisiert werden müsse usw.. Dazu erbitten die Täter, einen Link anzuklicken und dort den Anweisungen über vermeintlich erforderliche bankinterne Eingaben zu folgen. Vielfältige Hinweise der Banken auf deren Homepages und sogar vor Ausführung einer Transaktion helfen nicht, dass Kunden verinnerlicht haben, dass kein Bankmitarbeiter jemals per E-Mail oder Telefon bankinterne Daten, die nur dem Kunden bekannt sind, abfragen wird. So gelangen die Täter schließlich durch die erhaltenen Informationen zum Online-Banking des Kunden und können sich kundenindividuelle Daten aneignen und auch entsprechend verwenden – entweder beim Telefonbanking oder auch durch Anforderung eines Freischaltcodes. Bei letzterer Methode haben die Täter noch ein Hindernis zu überwinden: Der Freischaltcode wird aus Sicherheitsgründen nur per Post an den Kunden geschickt.
Während sich der Täter mittlerweile Kundenwissen angeeignet hat, meldet er sich ca. zwei Tage nach Beantragung des Freischaltcodes telefonisch beim Kunden und gibt sich als sein vermeintlicher Berater aus. Um sich Glaubwürdigkeit zu verleihen, wird das Display im Telefon in der Weise manipuliert, dass auch die Nummer der betreffenden Bank für den Kunden im Display erscheint. Der Täter fragt den Kunden, ob er Post von der Bank erhalten habe. Der Kunde bejaht das und fragt nach dem Grund für diese Post – er habe doch nichts bestellt. Der Täter als vermeintlicher Kundenberater erfindet dann, dass das ein Versehen sei und der Kunde die Unterlagen gleich vernichten kann, dem Täter aber noch die im Schreiben benannte Nummer mitteilen soll, um diese hier in den Bankunterlagen entsprechend auszutragen. Eine andere Begründung kann auch sein, dass man dem Kunden so bei der Umstellung des Online-Bankings, der Freigabe der versehentlich gesperrten Karte o.ä. helfen wolle und er einfach nur die Nummer telefonisch durchgeben soll.
Wenn der Täter diese Nummer erhält, sind ihm "Tür und Tor" geöffnet. In der Regel hat der Täter dann bereits die entsprechende App installiert und beginnt unverzüglich, Überweisungsaufträge zu erfassen.
Wegen der vielfältigen Betrugsversuche in den letzten Tagen, die in vielen Fällen auch bereits hohe Schäden bei Kunden verursacht haben, appelliert auch die Volksbank Münsterland Nord nochmals an ihre Kunden, Folgendes zu beherzigen:
1.) Niemals wird ein Kundenberater eine PIN oder TAN vom Kunden per Telefon oder per E-Mail abfragen – derartige Mails sollten unverzüglich unwiederbringlich gelöscht werden. Telefonate in der Hinsicht sollten unverzüglich beendet werden.
2.) Bei jeder Überweisung sollte man, bevor man sie freigibt, kurz auf den Betrag und auf die IBAN schauen, ob es sich um die richtige Eingabe handelt, die man auch selbst vorgenommen hat.
3.) Die vom Kunden vorgenommene Transaktion, die von ihm selbst freigegeben wird, hat der Kunde auch zu verantworten – Schäden dieser Art übernehmen Versicherungen in der Regel nicht.
4.) Sollte es dennoch zum Betrug gekommen sein und dieser unmittelbar entdeckt werden, könnte eine unverzügliche E-Mail an betrug@vbmn.de ggf. geeignet sein, das verlorene Geld noch zu retten.