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Rückgaberegelungen zu offenen Immobilienfonds

Seit 2013 gelten gesetzliche Regelungen für Anteilrückgaben. Das Gesetz hat Mindesthalte- und Rückgabefristen eingeführt. Anteilrückgabewünsche müssen mittels einer unwiderruflichen Rückgabe-Erklärung angekündigt werden. Diese Rückgabe ist nach einer sogenannten Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich und muss 12 Monate vor dem gewünschten Rückgabetermin (Rückgabefrist) erteilt werden.

Für Anlegerinnen und Anleger, die Anteile vor dem 22. Juli 2013 erworben haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, grundsätzlich bewertungstäglich im Rahmen des Freibetrags ohne weitere Kosten Anteile im Wert von bis zu 30.000 Euro im Kalenderhalbjahr pro Fonds zurückzugeben.

Infografik: Mindesthalte- und Rückgabefristen für Neuanlagen

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1 Gemäß Veröffentlichung vom 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 35 trat das neue KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) am 22. Juli 2013 in Kraft.