Die Gebäude- und Inventarversicherung deckt Sachschäden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab.
In der Gebäudeversicherung sind alle angegebenen Gebäude einschließlich der Grund- und Kellermauern zum Neuwert oder wahlweise auch zum Zeitwert versichert. Darin eingeschlossen sind Licht- und Kraftstromanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Anbindungen, Tröge, Tränken, Boxenabgrenzungen und Heizungsanlagen.
Die pauschale Inhaltsversicherung deckt den Neuwert der Betriebseinrichtung (inkl. Zugmaschinen), des Tierbestands, der Ernte und sonstiger Wirtschaftsvorräte ab. In der Inhaltsversicherung sind auch Fütterungsanlagen, Rohrmelkanlagen, Entmistungsvorrichtungen und Kühlanlagen mitversichert.
Die Gefahr einer Betriebsunterbrechung wird oft unterschätzt. Tritt sie ein, führt das zu fehlenden Einnahmen sowie Liquiditätsengpässen und im Extremfall zur Insolvenz. In der Inhaltsversicherung der AgrarPolice ist eine Kleinbetriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Bei einem Ertragsausfall nach einem Sachschaden erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Betriebsgewinns.