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Sparbrief

Sparbriefe überzeugen durch feste Zinsen

Beim Sparbrief legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.

Sicher

Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko.

Individuell

Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

Einfach

Sie können den Sparbrief bequem online abschließen.

Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig

Produktdetails

Der Sparbrief im Überblick

  • Sicher: Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko. Die Laufzeit hat ein festes Enddatum.
  • Individuell: Sie wählen einen Anlagebetrag ab 500 € für eine 4-jährige Laufzeit.
  • Einfach: Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag überwiesen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Konditionen

LaufzeitZinssatz* im 1. JahrZinssatz* im 2. JahrZinssatz* im 3. JahrZinssatz* im 4. Jahr
4 Jahre0,80 %0,85 %1,15 %1,25 %

*Zinsen freibleibend, gültig ab dem 16.06.2025

Häufig gestellte Fragen - Sparbrief

Wie sicher ist der Sparbrief?

Der Sparbrief ist eine sehr sichere Anlage, da die Zinshöhe bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. Da Sparbriefe nicht an der Börse gehandelt werden, besteht auch kein Kursrisiko.

Kann ich einen Sparbrief verschenken?

Ja, das ist möglich. Ein Sparbrief eignet sich zum Beispiel als Geschenk für Kinder oder Enkelinnen und Enkel, da Verzinsung und Auszahlungstermin schon zu Beginn feststehen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sparbrief und Festgeld?

Festgeld und Sparbrief ähneln sich, denn bei beiden legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Beim Festgeld gibt es häufig eine automatische Vertragsverlängerung, wenn Sie nicht kündigen. Ein Sparbrief verlängert sich nicht, Sie bekommen das Geld automatisch zurück. Auch Laufzeit und Zinshöhe können sich bei Sparbrief und Festgeld unterscheiden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinsverträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nicht veranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wir sind für Sie da

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