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Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Wechsel Ihres Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.

Empfohlen: Ihr Kontowechsel zu Ihrem bestehenden Konto bei uns in wenigen Schritten

Automatisch mit Online-Banking in weniger als 10 Minuten

  • Wir ermitteln automatisch alle relevanten Zahlungspartner.
  • Wir informieren die Zahlungspartner für Sie oder erstellen Vorlagen zum Selbstversand.
  • Automatischer Versand der Kontokündigung. Sie selbst bestimmen Ihren Wunschtermin zur Kündigung Ihres bisherigen Kontos.
  • Sie behalten die Übersicht inkl. Bereitstellung Ihrer Kontowechsel-Dokumente.
Person auf dem Sofa mit Smartphone in den Händen

Voraussetzungen für die Nutzung unseres automatischen Wechselservice

Damit Sie mit unserem Wechselservice Ihre bestehenden Lastschriften, Gutschriften und Daueraufträge ganz bequem auf Ihr neues Konto übertragen können, müssen Sie dieses bereits bei uns eröffnet haben.
Für den automatischen Kontowechsel muss Ihr bisheriges Konto für das Online-Banking freigeschaltet sein.

Automatischer Kontowechsel

Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Wir übernehmen den Papierkram

Wir überführen Ihre Daueraufträge

Wir schließen Ihr altes Konto

So funktioniert die gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe

Ihre Volksbank im Münsterland eG übernimmt den Papierkram für Sie. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer alten Bank auf, wenn Sie „Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe“ wünschen. Daueraufträge Ihres bisherigen Kontos bei Ihrer alten Bank richten wir auf Ihrem neuen Konto bei Ihrer Volksbank im Münsterland eG neu ein.

Häufig gestellte Fragen - Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Die Volksbank im Münsterland eG ist Ihre Ansprechpartnerin
  • Hauptansprechpartnerin für einen gesetzlichen Wechsel Ihres Girokontos ist immer Ihre Volksbank im Münsterland eG als empfangende bzw. neue Bank, zu der Sie Ihre Kontoverbindung wechseln möchten.

Kontowechselermächtigung absenden
  • Ihre Volksbank im Münsterland eG übermittelt Ihre Kontenwechselermächtigung (siehe PDF „Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe“) an die übertragende Bank, also an Ihre alte Bank.

Übermittlung von Informationen Ihrer alten Bank
  • Ihre alte Bank übermittelt uns – Ihrer Weisung entsprechend – nach Erhalt der Kontenwechselermächtigung Informationen zu Ihrem alten Konto. Außerdem wird das alte Konto Ihren Vorgaben entsprechend geschlossen.

Abschluss des Kontowechsels
  • Ihre Volksbank im Münsterland eG als empfangende bzw. als Ihre neue Bank schließt nach Erhalt der Informationen von Ihrer alten Bank den Kontowechsel ab und nimmt weitere Unterstützungsleistungen vor, wenn Sie das wünschen. Sie können auch einfach und schnell unseren automatischen Konto-Wechselservice nutzen.

Illustration: Person mit riesengroßem Briefumschlag in den Händen

Haben Sie noch Fragen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe?

Wenn Sie noch Fragen haben oder den gesetzlichen Kontenwechsel in Anspruch nehmen möchten, dann helfen wir Ihnen gern weiter. Gemeinsam finden wir den besten Weg für Ihren Kontowechsel zur Volksbank im Münsterland eG.

Termin vereinbaren

Wir sind für Sie da

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