Umzugs-Checkliste — Planen, Packen, Ummelden
Umzüge sind stressige Angelegenheiten. Es kommen schnell zahlreiche Aufgaben auf einen zu. Darum ist es wichtig, rechtzeitig mit der Vorbereitung anzufangen, denn vieles kann bereits ganz bequem vor dem großen Umzugschaos erledigen werden.
Hier finden Sie praktische Umzugschecklisten, die alles abdecken: von der Anfertigung einer Umzugsliste bis hin zur Neuanmeldung nach Ihrem Umzug. Gute Organisation hilft dabei, trotz Umzugsstress organisiert zu bleiben.
Acht Wochen vorher: aufräumen, vorbereiten, ankündigen
Spätestens mit der Kündigung Ihrer alten Wohnung sollten Sie sich um ein Umzugsunternehmen kümmern. Oder wenn Sie selbständig umziehen, suchen Sie sich jetzt bereits genügend Helfer aus dem Freundes- und Familienkreis. Auch sollten Sie jetzt damit anfangen, die alte Wohnung auszumisten, den Umzug zu planen und Ihre neue Wohnung anzumelden. Mit den folgenden Vorbereitungen können Sie schon acht Wochen vor Ihrem Auszugsdatum beginnen:
Keller und Dachboden entrümpeln
Nicht mehr benötigte Möbel und andere gut erhaltene Gegenstände können gespendet oder verkauft werden. Alles andere geht zum Sperrmüll, welcher rechtzeitig angemeldet werden sollte.
Kindergarten und Schule ummelden
Wechseln die Kinder den Kindergarten oder die Schule, müssen sie abgemeldet und im neuen Kindergarten oder der neuen Schule angemeldet werden.
Versicherungen
Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungen vorab über Ihren Umzug in Kenntnis setzen.
Manche Versicherungen, wie etwa die Hausratversicherung, richten sich nach der Größe der Wohnung. Nach dem Umzug müssen Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen.
Adressliste erstellen
Erstellen Sie zur besseren Übersicht eine Liste von Kontakten, denen Sie Ihre neue Adresse und Telefonnummer mitteilen müssen, zum Beispiel Krankenkasse oder Arbeitgeber.
Elterngeldstelle informieren
Sie müssen die zuständige Elterngeldstelle zeitnah informieren, falls Sie Elterngeld beziehen. Mittlerweile kann dies oftmals online erfolgen.
Umzugsunternehmen suchen
Wählen Sie ein Umzugsunternehmen. Informieren Sie Ihre Familie und Freunde im Voraus, wenn Sie planen, mit deren Hilfe umzuziehen.
Digitale Anschlüsse ummelden – Internet, Telefon, TV
In den meisten Fällen können Sie Ihren Dienstanbieter online über Ihre Adressänderung informieren. Ob Ihr Service am neuen Wohnort verfügbar ist, erfahren Sie vom jeweiligen Anbieter.
Wohngeld ummelden
Beziehen Sie Wohngeld, müssen Sie die Wohngeldstelle über Ihren Umzug informieren und einen neuen Antrag auf Wohngeld stellen.
Der Grund: Der Wohngeldanspruch ist immer objektbezogen, die Wohngeldstelle muss erneut Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Melden Sie den Umzug nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder.
Drei Wochen vor dem Umzug: Planung und mit dem Packen beginnen
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, bleibt Ihnen einige Arbeit erspart. Dennoch gibt auch so noch genug zu tun. Drei Wochen vor dem Auszugstermin sollten Sie mit folgenden Arbeiten starten:
Packmaterial besorgen
Besorgen Sie Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Packpapier, Tragegurte und Abdeckmaterialien.
Bestandsaufnahme
Schreiben Sie eine Inventarliste. Möbel und Kisten sollten gezählt und fotografiert werden.
Halteverbotsschilder beantragen
Beantragen Sie ggf. beim Straßenverkehrsamt eine Sondergenehmigung zum Sperren von Parkplätzen vor der alten und der neuen Wohnung.
Kisten packen
Fangen Sie jetzt bereits mit dem Packen von nicht dringend benötigten Gegenständen an.
Kinderbetreuung
Treffen Sie Vorkehrungen für die Betreuung von Kindern und Haustieren während des Umzugs.
Einwohnermeldeamt
Wenn Sie ins Ausland umziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt des alten Wohnsitzes abmelden. Falls nicht, reicht es aus, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Meldeamt registrieren.
Nachsendeauftrag stellen
Damit Ihre Post nicht verloren geht, sollten Sie einen Nachsendeauftrag stellen. Diesen Service der Post können Sie einfach online beauftragen.
Arbeitsagentur informieren
Falls Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie der Agentur für Arbeit Ihre neue Adresse mitteilen.
Gut zu wissen: Die Agentur für Arbeit wird sich unter Umständen an den Umzugskosten beteiligen.
Verpflegung vorbereiten
Sorgen Sie am Umzugstag für ausreichend Essen und Getränke sowie eventuell eine kleine Mahlzeit. Ihre Umzugshelfer werden es Ihnen danken, egal ob Profis oder Freunde und Familie.
Am Umzugstag: umziehen und den Überblick behalten
Haben Sie gut geplant, sollte dem reibungslosen Umzug nichts im Wege stehen. Jetzt heißt es nur noch Kisten und Möbel tragen und den Überblick behalten.
Möbelwagen richtig beladen
Alles, was Sie in Ihrer neuen Wohnung nicht sofort benötigen, sollte ganz hinten in den Möbelwagen.
Wertsachen
Transportieren Sie wertvolle Dinge, wie Wertgegenstände, wichtige Dokumente und Bargeld besser immer selbst.
Namensschilder
Am besten entfernen Sie Ihre Namensschilder gleich beim Umzug von Briefkasten und Klingel. Genauso ist es sinnvoll, gleich am Einzugstag neue Namensschilder an ihrem neuen Zuhause anzubringen.
Telefon und Internet
Stellen Sie sicher, dass Internet und Telefon in der alten Wohnung ausgeschaltet sind.
Strom- und Wasserzähler
Die Zählerstände in Ihrer alten und neuen Wohnung sollten Sie unbedingt am Tag des Umzugs notieren.
Wohnungsübergabe
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand der Wohnung genau vermerkt wird. Alle Beteiligten und Zeugen sollten darunter eine Unterschrift leisten.
Das A bis Z des Ummeldens
Arbeitgeber, Kindergarten, Schule
Diese sollten Sie persönlich über Ihre neue Anschrift informieren.
Arbeitsagentur
Sind Sie Arbeit suchen oder arbeitslos? Dann müssen Sie der Agentur für Arbeit spätestens am Tag des Umzugs Ihre neue Adresse mitteilen. Besser, Sie setzen das Amt früher über Ihre Pläne in Kenntnis.
BAföG-Amt
- Wenn Sie BAföG beziehen, reicht eine formlose E-Mail an das Amt für Ausbildungsförderung aus.
- Wenn Sie BAföG zurückzahlen, müssen Sie das Bundesverwaltungsamt informieren.
Deutsche Rentenversicherung
Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse übermitteln automatisch die erforderlichen Informationen an die Rentenversicherung. Sie müssen nichts unternehmen.
Einwohnermeldeamt
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug ummelden. Dies kann persönlich geschehen oder durch einen Vertreter mit entsprechender Vollmacht. Wenn Sie diese Frist verpassen, kann ein Bußgeld verhängt werden. Folgende Unterlagen müssen Sie beim Einwohnermeldeamt vorlegen: Reisepass, Personalausweis, Wohnungsgeber-Bescheinigung.
Tipps:
● Die Wohnungsgeber-Bescheinigung können Sie meist vor dem Besuch auf dem Amt herunterladen.
● Einen Anwohner-Parkausweis können Sie oft gleich mit beantragen.
● Auch die Ummeldung Ihres Kfz wird oftmals gleich mit erledigt, allerdings nur bei einem Umzug innerhalb eines Landkreises.
Elterngeldstelle
Informieren Sie zeitnah die zuständige Elterngeldstelle, falls Sie Elterngeld beziehen. In der Regel können Sie die Adressänderung online erledigen.
Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)
Lesen Sie die Zählerstände in der alten und in der neuen Wohnung ab. Leiten Sie diese an die entsprechenden Versorgungsunternehmen weiter.
Finanzamt
Eine Mitteilung per E-Mail an Ihr bisheriges Finanzamt ist in der Regel ausreichend. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Steuernummer an.
Geldinstitute
Kontoumzüge werden von zahlreichen Banken und Sparkassen angeboten.
Kfz-Zulassungsstelle
Zur Ummeldung Ihres Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Reisepass, Personalausweis
- Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgas-Untersuchung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung
- Nummernschilder (optional): Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen nach einem Umzug behalten. Wenn Sie neue Kennzeichen wünschen, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie Ihre alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle mitbringen.
Tipps: In einigen Städten und Gemeinden können Sie Ihr Kfz auch online umschreiben lassen. Das geht unter folgenden Voraussetzungen: Sie besitzen einen neuen Personalausweis mit eID-online-Funktion. Fahrzeugschein und -brief müssen einen verdeckten Sicherheitscode haben.
Kundenkarten (Shopping, ÖPNV, Bonuskarten usw.)
Entscheiden Sie selbst, welche Anbieter Sie über Ihren Umzug informieren möchten.
Online-Shops, Online-Dienste
Vergessen Sie nicht, bei Ihrer nächsten Online-Bestellung Ihre neue Adresse anzugeben. Sonst landet Ihr Paket an Ihrer alten Anschrift.
Tipp: Informieren Sie schnellstmöglich den zuständigen Online-Service, wenn Sie über die Umzugstage Warenlieferungen erwarten.
Rundfunkbeitrag
Ihre neue Adresse können Sie online melden.
Vereine (Sportverein, Automobilclub usw.) und Freizeiteinrichtungen (Bibliotheken, Theater usw.)
Erstellen Sie eine Liste von Kontakten, welche über die Adressänderung informiert werden sollten. Gehen Sie Ihre Liste durch und geben Sie telefonisch oder per E-Mail Ihre neue Adresse an.
Verlage (Zeitschriften, Abo)
Normalerweise können Sie Verlagen, bei denen Sie ein laufendes Abo haben, Ihre neue Adresse online mitteilen.
Versicherungen
Informieren Sie ihre Versicherungen am besten vor dem Umzug, da sich durch den Umzug die Versicherungsbedingungen ändern können.
Wohngeldstelle
Sie müssen der zuständigen Wohngeldstelle Ihre neue Anschrift frühzeitig mitteilen und einen neuen Wohngeldantrag stellen. Da der Wohngeldanspruch objektbezogen ist, muss eine neue Eignungsprüfung durchgeführt werden. Melden Sie ihren Umzug zu spät, kann das zu hohen Bußgeldern führen.