Bedingungen
*Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine Kündigung ist jedoch frühestens 9 Monate nach Vertragsbeginn möglich (Kündigungssperrfrist). Zusätzlich kann nach der Kündigungssperrfrist - ohne Kündigung - über bis zu 2.000,00 EUR pro Kalendermonat verfügt werden. Verfügungen beenden die Zinsvereinbarung, sofern eine Mindesteinlage von 1.000,00 EUR unterschritten wird. Das verbleibende Guthaben wird anschließend mit dem jeweiligen Zinssatz der Bank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.
Nach Ablauf der Zinsvereinbarung wird das Guthaben mit dem jeweiligen Zinssatz der Bank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.
1Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.