Sichere Geldanlage mit 2,4 % Zinsen* pro Jahr.

Jetzt Geld anlegen und garantierten Zins sichern!

Wir haben Grund zu feiern und Sie profitieren gleich mit. Anlässlich der Fusion der Volksbank im Münsterland eG und der ehemaligen Volksbank eG haben wir für Sie ein exklusives Produkt entwickelt.

Sichern Sie sich bis zum 31. Dezember 2024 einen attraktiven und vor allem konstanten Zinssatz in Höhe von 2,4 % p. a. über 3 Jahre.   

Jetzt clever online abschließen und Zinsen sichern!

Unser limitiertes Angebot für Sie im Überblick

Das Angebot ist begrenzt auf ein Kontingent von maximal 100 Millionen Euro. Schließen Sie frühzeitig Ihre Sparanlage ab und sichern Sie sich Ihre Zinsen.

Höhe der Geldanlage

Höhe der Geldanlage

Legen Sie mindestens 1.000 Euro und maximal 50.000 Euro an.

Höhe des Sparzins

Höhe des Sparzins

Verlassen Sie sich auf einen garantierten Zins in Höhe von 2,4 % p. a.

Laufzeit der Geldanlage

Laufzeit

Die Laufzeit Ihres gesicherten Zinssatzes beläuft sich auf 3 Jahre.

Ein weiterer Vorteil: Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bereits nach 12 Monaten auf Ihr Geld zugreifen. Ganz im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

Angebot online abschließen

Unser Geldanlage-Produkt einfach erklärt

So einfach funktioniert unser attraktives Produkt. Hier beispielhaft mit einer Geldanlage in Höhe von 5.000 Euro:

  • Kapital nach 12 Monaten: 5.120,00 Euro | 120,00 Euro Zinsen
  • Kapital nach 24 Monaten: 5.242,88 Euro | 122,88 Euro Zinsen
  • Kapital nach 36 Monaten: 5.368,71 Euro | 125,83 Euro Zinsen

Ihre Geldanlage hat 3 Jahre für Sie gearbeitet und Sie konnten sich einen vorteilhaften Zinssatz sichern.

Persönlich beraten lassen

Sie sind sich noch unsicher und möchten sich gerne persönlich beraten lassen? Bei der Volksbank im Münsterland eG legen wir großen Wert darauf, dass Sie bereits vor Abschluss ein gutes Gefühl haben. Aus diesem Grund haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich persönlich von unserem kompetenten Team beraten zu lassen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung oder aber nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice auf.  

Sie kommen aus der Region Münster?

Dann treten Sie mit unserem Kundenservice unter folgender Rufnummer in Kontakt:

0251 500 500

Sie kommen aus der Region Warendorf?

Dann treten Sie mit unserem Kundenservice unter folgender Rufnummer in Kontakt:

02581 57-0

Häufige Fragen und Bedingungen

Informieren Sie sich über häufig gestellte Fragen und die konkreten Bedingungen zum Abschluss.

Kann ich die Anlagensumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu drei Jahre in dieser Geldanlage anlegen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. 

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank im Münsterland eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank im Münsterland eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Bedingungen

*Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Eine Kündigung ist jedoch frühestens 9 Monate nach Vertragsbeginn möglich (Kündigungssperrfrist). Zusätzlich kann nach der Kündigungssperrfrist - ohne Kündigung - über bis zu 2.000,00 EUR pro Kalendermonat verfügt werden. Verfügungen beenden die Zinsvereinbarung, sofern eine Mindesteinlage von 1.000,00 EUR unterschritten wird. Das verbleibende Guthaben wird anschließend mit dem jeweiligen Zinssatz der Bank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.

Nach Ablauf der Zinsvereinbarung wird das Guthaben mit dem jeweiligen Zinssatz der Bank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.

1Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.