- Werte weitergeben
- Streit um das Erbe vermeiden
- Unterstützung in der Nachlassabwicklung
Testamentsvollstreckung und Nachlassservice
Ganzheitliche Beratung
Vermögensnachfolge ist ein Thema, bei dem es um Emotionen geht, um Vermögen, manchmal um die Zukunft von Unternehmen. „Doch wie erkenne ich, welches Nachfolgekonzept für meine Familie, mein Unternehmen und mich am besten passt?“
Der wichtigste Rat lautet: Miteinander reden. Es ist nicht leicht, das Thema anzusprechen, aber letztlich ist es im Interesse aller Beteiligten, geschaffene Vermögenswerte durch die rechtzeitige Befassung mit der Weitergabe zu erhalten.
Die zweite wichtige Erkenntnis: Es zahlt sich aus, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das können JuristInnen sein, die bei der Gestaltung eines Testaments helfen; das können SteuerberaterInnen sein, die das Nachfolgekonzept steuerlich optimieren und NachfolgespezialistInnen der Volksbank im Münsterland eG, die die unternehmerische und private Finanz- und Nachfolgeplanung als ganzheitlichen Prozess betrachten.
Die erfolgreiche Nachlassplanung schafft das gute Gefühl, die Bindung zwischen den Generationen gestärkt zu haben und das eigene Lebenswerk in guten Händen zu wissen.
Private Finanzplanung
Lebensphasen berücksichtigen
Die Analyse, Bewertung und Planung des eigenen Vermögens ist ein Thema, bei dem wir Sie gerne unterstützen. Damit Ihre Entscheidungen nachhaltige Ergebnisse bringen und Früchte tragen können, ist eine frühzeitige Planung unumgänglich. Denn hier ist eine ganzheitliche Lösung gefragt, die Ihren Vorgaben folgt, möglichst viel vom aufgebauten Vermögen sichert, den Familienfrieden erhält und dabei den Blick auf das Ganze nicht verliert.
Spezialisten für Sie
Bei der Analyse des Vermögens sind wirtschaftliche Einflüsse auf die Liquidität ebenso zu beachten wie finanzielle, rechtliche und steuerliche Aspekte. Wir weisen auf Stärken und Schwächen hin, zeigen Ihnen individuelle Lösungsansätze auf und orientieren uns dabei an Ihren Bedürfnissen. Gerne binden wir bei der Planung Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater und deren Expertise ein.
Unser Partner DZ PRIVATBANK
Je nach individuellem Bedarf und Fallgestaltung bieten wir eine private Finanz- und Vorsorgeplanung gemeinsam mit der DZ PRIVATBANK an, unserem genossenschaftlichen Kompetenzzentrum für Private Banking. Unser Partner ist in diesen Themenfeldern ein ausgewiesener Spezialist mit internationaler Erfahrung und dem Anspruch, hohe Komplexitäten in kundenindividuelle, verständliche Lösungen zu überführen.
Vorsorgen und versichern
Schutz und Sicherheit in allen Phasen des Lebens
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Ob für Sie selbst, Ihre Familie oder für Ihre Vermögenswerte – wir finden genau den Versicherungsschutz, der zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt.
Vorsorge und Hinterbliebenenversorgung
Gemeinsam mit Ihnen organisieren wir Ihr Vermögen so, dass es optimal für Ihren Ruhestand aufgestellt ist. Darüber hinaus finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Nachlassregelung ganz nach Ihren Wünschen. Denn ganzheitliche Beratung im Private Banking schließt auch das Thema "gezielte Vermögensübertragung" mit ein.
Bielmeiers Welt: Aktuelles zur Finanz- und Vorsorgeplanung
Ein Angebot der DZ PRIVATBANK
Als Vorstand der DZ PRIVATBANK bewertet Stefan Bielmeier in seinem Blog "Bielmeiers Welt" die Trends der internationalen Finanzmärkte. Mit seinen pointierten Kommentaren bezieht er Stellung zu Politik und Wirtschaft, vermittelt seinen Blick auf die Welt sowie seine Schlussfolgerungen für die Kapitalmärkte und das Portfoliomanagement. Unterstützung erhält er dabei von den Spezialisten der DZ PRIVATBANK.
Häufige Fragen zur Finanzplanung und zur Vorsorgeplanung
Häufige Fragen zur Testamentsvollstreckung und Nachlassservice
Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn:
den Erben die Abwicklung des Nachlasses zeitlich und inhaltlich nicht möglich ist, Minderjährige oder wirtschaftlich unerfahrene Erben vorhanden sind, Konflikte unter den Erben zu erwarten sind, der Schutz des Nachlasses vor Zugriff von Gläubigern einzelner Erben erforderlich ist, der Nachlass über einen längeren Zeitraum verwaltet werden muss.
- Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus
- Sofortmaßnahmen durchführen
- Bestandsaufnahme des Nachlasses
- Konstitierung und die Verwaltung des Nachlasses
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Steuerliche Maßnahmen durchführen
- Erleichterung der Nachlassabwicklung
- Friedensstiftung
- Durchsetzung des Erblasserwillens
- Schutz Minderjähriger
- Schutz Behinderter
- Schutz der Erben vor seinen eigenen Gläubigern